„Kursgewinne aus Aktien sind für eine GmbH fast steuerfrei!“ — das ist das Argument zugunsten einer Trading-GmbH schlechthin. Aber wie sieht es mit anderen Anlageklassen aus und was ist abgesehen von Steuern noch zu bedenken?
Wir betrachten an dieser Stelle vor allem zwei Aspekte, wenn es um die Frage geht, welche Strategien und Anlagen für eine Trading GmbH geeignet sind:
- Ist die Strategie oder Anlageklasse steuergünstig im Vergleich zum Privatanleger?
- Ist die Strategie oder Anlageklasse buchhaltungsfreundlich?
- (Ist die Strategie profitabel?)
Punkt 3 klammern wir hier bewusst aus, denn eine Diskussion, welche Strategien, Aktien oder alternativen Anlagen am vielversprechendsten oder überhaupt profitabel sind, sprengt definitiv den Rahmen dieses Artikels und geht auch am Thema vorbei. Ein passiver Investor ist vielleicht mit seinem Buy-and-Hold Aktienportfolio vollkommen zufrieden, während andere Investoren gerne Optionen schreiben oder Crypto-Lending betreiben möchten. Alle genannten Strategien sind als Beispiele und nicht unbedingt als profitabel oder als Empfehlung zu verstehen.
Dieser Artikel behandelt ein Steuer- oder Finanzthema. Wir stellen die Informationen auf dieser Webseite kostenlos und nach bestem Gewissen zusammen, können aber nicht für deren Richtigkeit garantieren. Meist liefern die Artikel einen Startpunkt, jedoch in der Regel keine individuell passenden Lösungen. DYOR (Do your own research).
In jedem Fall raten wir, sich unbedingt darüber klar zu werden, welcher steuerliche und buchhaltungstechnische Aufwand mit einer bestimmen Anlageklasse einhergeht, bevor überhaupt die erste Position eröffnet wird. Andernfalls können die Kosten für den Steuerberater die (hoffentlich) erzielten Gewinne schnell wieder übersteigen …
GmbH vs. Privat: steuerlicher Vergleich gängiger Anlagestrategien und -instrumente
All diese Strategien und Anlagen sind denkbar, die Liste erhebt aber selbstverständlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit:
- Aktien-ETFs (Buy-and-Hold, aktives Ausnutzen von Saisonalitäten etc.)
- Aktien Buy-and-Hold oder Aktienstrategie mit häufigen Umsätzen (Pairs Trading)
- Gold-ETFs oder Rohstoff-ETFs Buy-and-Hold
- Anleihe-ETFs
- Termingeschäfte: CFD-Strategie mit häufigen Umsätzen (z.B. FX-Saisonalitäten), Optionen, Futures
- Cryptowährungen: Buy-and-Hold, Strategie mit häufigen Umsätzen (Momentum z.B.) oder Crypto-Lending
- P2P-Kredite
- DeFi Liquidity Mining / Yield Farming
Im Fall der GmbH nehmen wir hier pauschal einen effektiven Steuersatz von 31% als Kombination von Körperschaft- und Gewerbesteuer an. Aufgrund der unterschiedlichen Hebesätze für die Gewerbesteuer hängt der exakte Steuersatz vom Hebesatz der jeweiligen Gemeinde ab.
Diese Liste erhebt wie gesagt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern ist als Anregung zu verstehen, sich mit Besteuerung und Buchhaltung der eigenen Anlagestrategien auseinanderzusetzen. Fehlen Einzelheiten oder wichtige Anlageklassen? Feedback gerne in die Kommentare.
Aktien-ETFs
Denkbar wäre Buy-and-Hold oder auch z.B. eine Strategie, die regelmäßig anhand von Saisonalitäten einige Male pro Monat kauft oder verkauft.
Steuern | Buchhaltung | Sonstiges |
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✅ Teilfreistellung: 12% eff. Steuersatz auf Veräußerungsgewinne. Das ist günstiger als eff. 18,5% im Privatvermögen. | ✅ Buchung der Umsätze unproblematisch, automatische Lösung denkbar. | |
⛔ Teilfreistellung bedingt, dass von den Kosten im Zusammenhang mit Erträgen aus Aktien-ETF ein Anteil der Kosten entsprechend des Anteils der freigestellten Gewinne nicht angerechnet werden kann (§ 21 InvStG). | ⛔ Evtl. aufwändige Berechnung des freigestellten Anteils an den Gewinnen. |
Aktien
Durch eff. 1,5% Steuer auf Veräußerungsgewinne gegenüber eff. 31% auf Dividenden ist der Vorteil der GmbH im Vergleich zum Privatvermögen besonders deutlich bei Strategien mit häufigen Umsätzen, wie z.B. kurzfristigem Pairs Trading, weniger bei Dividendenstrategien.
Steuern | Buchhaltung | Sonstiges |
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✅ Nur 1,5% eff. Steuersatz auf Veräußerungsgewinne und 31% eff. Steuersatz auf Dividenden | ✅ Buchung der Umsätze unproblematisch, automatische Lösung denkbar |
Anleihe-ETFs
Normalerweise gerne als Beimischung genutzt, aber in der GmbH mit höher Steuer behaftet als im Privatvermögen, daher zumindest rein aus dieser Perspektive betrachtet nicht sehr attraktiv.
Steuern | Buchhaltung | Sonstiges |
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⛔ 31% eff. Steuersatz | ✅ Buchung der Umsätze unproblematisch, automatische Lösung denkbar |
Termingeschäfte (Optionen, Futures, CFDs)
Denkbare Strategien wären hier das Schreiben von Optionen, aktives Nutzen von Saisonalitäten mit CFDs, Hedging oder auch „langfristiges“ Anlegen mittels Futures unter Inkaufnahme von Rollverlusten, um das frei werdende Kapital anderweitig zu nutzen.
Viele Privatanleger, die größere Volumina handeln, wurden von der Verlustverrechnungsbeschränkung in Höhe von 20.000€ empfindlich getroffen. Seit 2021 darf ein Privatanleger nur noch 20.000€ an Bruttoverlusten aus Termingeschäften steuerlich geltend machen, also von den Bruttogewinnen abziehen. Folglich kann bei hohen Gewinn- und Verlustbeträgen die Steuerzahlung die Nettogewinne übersteigen. Diese Verlustverrechnungsbeschränkung gilt nicht für Kapitalgesellschaften.
Steuern | Buchhaltung | Sonstiges |
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✅ Keine Verlustverrechnungsbeschränkung von 20.000 € ⛔ 31% eff. Steuersatz | ⚪ Buchung der Umsätze je nach Anlageklasse mehr oder weniger herausfordernd, z.B. für CFDs automatische Lösung leicht denkbar. Crypto-Futures aufgrund häufigen Settlements schwieriger. | ⚪ Bilanzierung, z.B. als schwebendes Geschäft, sollte geklärt sein oder mit dem Steuerberater besprochen werden |
Kryptowährungen
An dieser Stelle ist „CEX-Krypto“ gemeint, also Geschäfte mit Kryptowährungen auf zentralisierten Marktplätzen wie Kraken, FTX oder Cake DeFi.
Steuern | Buchhaltung | Sonstiges |
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✅ Gewinne / Verluste können im Gegensatz zum Privatvermögen mit Gewinnen / Verlusten aus anderen Anlageklassen verrechnet werden ⛔ Keine Steuerfreiheit der Gewinne nach Haltefrist von 12 Monaten wie im Privatvermögen ⚪ 31% eff. Steuersatz evtl. niedriger als persönlicher Steuersatz ⚪ Wie im Privatvermögen: Berechnung der Gewinne in Fiat-Währung; Anrechnung von Staking- oder Lending-Erträgen in Fiat zum Zeitpunkt des Zuflusses | ⚪ Für einfaches Kaufen / Verkaufen automatische Lösung denkbar, falls die genutzte Börse den Datenexport unterstützt oder mittels eines Coin-Tracker-Services ⛔ Buchungen immer in Fiat-Währung: z.B. Tausch von BTC in ETH erzeugt durch den „buchhalterischen Umweg über Fiat“ zusätzliche Buchungssätze |
DeFi, Yield Farming, Liquidity Mining etc.
Kurz gesagt: Aufgrund der steuerlichen Unsicherheiten raten wir von DeFi (also komplett dezentralisiert, ohne KYC und Kontoauszüge oder Belege) in einer GmbH derzeit ab.
Steuern | Buchhaltung | Sonstiges |
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⚪ 31% eff. Steuersatz evtl. niedriger als persönlicher Steuersatz ⚪ Wie im Privatvermögen: Berechnung der Gewinne in Fiat-Währung; Anrechnung von Staking- oder Lending-Erträgen in Fiat zum Zeitpunkt des Zuflusses | ⚪ Für einfaches Kaufen / Verkaufen automatische Lösung denkbar, falls die genutzte Börse den Datenexport unterstützt oder mittels eines Coin-Tracker-Services ⛔ Buchungen immer in Fiat-Währung: z.B. Tausch von BTC in ETH erzeugt durch den „buchhalterischen Umweg über Fiat“ zusätzliche Buchungssätze. | ⛔ Die meisten Wallets wie z.B. Metamask, die im DeFi-Bereich genutzt werden, erfordern und unterstützen kein KYC (Identifizierung des Nutzers). Daher und aufgrund fehlender offizieller Belege sind Schwierigkeiten bei der Bilanzierung oder mit dem Finanzamt wahrscheinlich. |
P2P Kredite
Steuern | Buchhaltung | Sonstiges |
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⛔ 31% eff. Steuersatz höher als Abgeltungsteuer | ⚪ Automatisierte Lösung evtl. denkbar, allerdings müssten z.B. für Mintos alle Vorgänge korrekt und gesondert gebucht werden, also Zinserträge, Zahlungsausfall, Kreditkauf, Kreditverkauf, Kreditrückkauf, … |