Rechner: Lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH?

Die erste Frage, die sich vermutlich jeder potenzielle Gründer einer vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaft stellt, ist: Lohnt sich das überhaupt? Hier spielen viele Faktoren eine Rolle, angefangen vom persönlichen Steuersatz, über die berufliche oder geschäftliche Tätigkeit und familiäre Situation bis hin zur eigentlichen Anlagestrategie. Mit einigen einfachen Annahmen kann man sich zumindest der Antwort nähern, ob sich eine vermögensverwaltende GmbH überhaupt für die eigene Anlagestrategie eignet und ab welchem Vermögen.

Generell lohnt sich eine vermögensverwaltende GmbH („Trading GmbH“) hauptsächlich dann, wenn entweder ein großes Aktienportfolio besteht oder Termingeschäfte mit größerem Volumen durchgeführt werden. Kursgewinne aus Aktien werden in einer GmbH oder UG effektiv mit nur etwa 1,5% besteuert, so dass die Kapitalgesellschaft hier schnell gegenüber dem Privatanleger im Vorteil ist. Zudem können Privatanleger aktuell nur 20.000€ an Verlusten aus Termingeschäften steuerlich geltend machen. Diese Verlustverrechnungsbeschränkung gilt nicht für Kapitalgesellschaften.

Dieser Artikel behandelt ein Steuer- oder Finanzthema. Wir stellen die Informationen auf dieser Webseite kostenlos und nach bestem Gewissen zusammen, können aber nicht für deren Richtigkeit garantieren. Meist liefern die Artikel einen Startpunkt, jedoch in der Regel keine individuell passenden Lösungen. DYOR (Do your own research).

Um einen Eindruck davon zu bekommen, bei welchem Anlageverhalten und ab welcher Kontogröße sich eine GmbH gegenüber der Anlage im Privatvermögen rein in Bezug auf die Besteuerung von Kapitalerträgen lohnen könnte, haben wir einen einfachen Rechner bereitgestellt, in den ein Portfolio aus den gängigsten Anlageklassen eingegeben werden kann. Im Ergebnis erhält man einen Vergleich der Gewinne vor und nach Steuern des Privatanlegers und der GmbH.

Vorweg sei noch erwähnt, dass durch die jährliche Besteuerung der unterjährigen Gewinne natürlich implizit angenommen wird, dass die Kursgewinne auch direkt im betreffenden Jahr realisiert wurden. Buy-and-Hold würde ja stattdessen zu einem Steuerstundungseffekt führen.

Beispielszenarien

Wir möchten nun einige Beispielszenarien durchrechnen. Da die Gewinne vor Steuern von der Rendite der unterschiedlichen Anlagen und die Gewinne nach Steuern z.B. vom persönlichen Steuersatz abhängen, setzen wir der Einfachheit halber für alle Szenarien die folgenden Parameter fest:

  • Körperschaftsteuer 15,83%
  • Gewerbesteuer 15%
  • Abgeltungsteuer 26,83%
  • Persönlicher Steuersatz 40%
  • Jährliche Rendite auf Aktien und Aktien-ETFs 7,5%
  • Jährliche Rendite auf Crypto 9%
  • Jährliche Rendite auf Immobilienfonds 5%
  • Jährliche Rendite auf Anleihe-ETFs 6%
  • Jährliche Rendite auf P2P-Kredite 6,75%
  • Jährliche Rendite auf Termingeschäfte 10%

Weitere, eigene Szenarien können ja hier im Rechner simuliert werden.

Beispiel 1: Portfolio mit Fokus auf Einzelaktien

Hier ist die GmbH am deutlichsten gegenüber dem Privatanleger im Vorteil, da in einer Kapitalgesellschaft effektiv nur ca. 1,5% Steuern auf Kursgewinne aus Aktiengeschäften anfallen. Dividenden, die in der GmbH mit den vollen ca. 30% besteuert werden, lassen wir hier unberücksichtigt. Häufig werden ja 100.000€ als Mindestgröße genannt, um eine vermögensverwaltende GmbH zu gründen, also starten wir mit dieser Depotgröße als Beispiel:

  • Portfolio 100.000€:
    • 100% Einzelaktien
  • Gewinn vor Steuer: 7500€
  • Gewinn nach Steuer (privat): 5521,88€
  • Gewinn nach Steuer (GmbH) 7384,41€

Hier reicht die Steuerersparnis aus Kapitalanlagen also wahrscheinlich nicht einmal, um das Honorar des Steuerberaters zu decken. Bei größeren Anlagebeträgen ändert sich das natürlich.

  • Portfolio 500.000€:
    • 100% Einzelaktien
  • Gewinn vor Steuer: 37.500€
  • Gewinn nach Steuer (privat): 27.609,38€
  • Gewinn nach Steuer (GmbH) 36.922,03€

Im größten Portfolio unserer Beispiele von 2,5m € ist der Abstand dann sehr deutlich.

  • Portfolio 2.500.000€:
    • 100% Einzelaktien
  • Gewinn vor Steuer: 187.500€
  • Gewinn nach Steuer (privat): 138.046,88€
  • Gewinn nach Steuer (GmbH) 184.610,16€

Newsletter

Beispiel 2: Gemischtes Portfolio

Etwas von allem… Wie sieht der Vergleich nun aus?

  • Portfolio 100.000€:
    • 15% Einzelaktien
    • 25% Aktien-ETFs
    • 10% Crypto
    • 10% Immobilienfonds
    • 15% Anleihe-ETFs
    • 10% P2P-Kredite
    • 15% Termingeschäfte
  • Gewinn vor Steuer: 7475€
  • Gewinn nach Steuer (privat): 5608,33€
  • Gewinn nach Steuer (GmbH) 5920,12€

Hier ist der Vorteil der GmbH auf 300€ geschmolzen. Selbst beim größeren Portfolio liegt der Vorsprung der GmbH bei nur ca. 1560€

  • Portfolio 500.000€:
    • 15% Einzelaktien
    • 25% Aktien-ETFs
    • 10% Crypto
    • 10% Immobilienfonds
    • 15% Anleihe-ETFs
    • 10% P2P-Kredite
    • 15% Termingeschäfte
  • Gewinn vor Steuer: 37375€
  • Gewinn nach Steuer (privat): 28.041,64€
  • Gewinn nach Steuer (GmbH) 29.600,62€

Im größten Portfolio ist der Abstand gerade groß genug, um ihn als halbwegs attraktiv bezeichnen zu können.

  • Portfolio 2.500.000€:
    • 15% Einzelaktien
    • 25% Aktien-ETFs
    • 10% Crypto
    • 10% Immobilienfonds
    • 15% Anleihe-ETFs
    • 10% P2P-Kredite
    • 15% Termingeschäfte
  • Gewinn vor Steuer: 192.812,15€
  • Gewinn nach Steuer (privat): 145.816,02€
  • Gewinn nach Steuer (GmbH) 156.483,79€

Man sieht schon: Je weiter der Aktienanteil sinkt, desto stärker schwindet der Vorteil der GmbH.

Fazit

Wie eingangs erwähnt, gibt es also zwei Fälle, in denen sich eine GmbH schon bei „kleinen“ Depots ab 100.000€ lohnen kann: Wenn fast ausschließlich Einzelaktien gehandelt werden oder wenn bei Termingeschäften im Privatvermögen die Grenze von 20.000€ an Bruttoverlusten gerissen wird.

Zum Thema Crypto sollte nicht vergessen werden, dass derzeit in Deutschland die sehr vorteilhafte Haltefrist von 12 Monaten für Privatanleger gilt. Für Buy-and-Hold ist hier der Privatanleger also klar im Vorteil. Der Rechner berücksichtigt das nicht, geht also implizit von Strategien mit vielen Umsätzen aus, bei denen die Gewinne früher als nach 12 Monaten realisiert werden.

Für potenzielle Unternehmer, die ein gemischtes oder auf ETFs basierendes Portfolio aufbauen möchten, treten also noch mehr als ohnehin schon andere Überlegungen in den Vordergrund: Gibt es ein anderes Unternehmen, dessen Gewinne im Rahmen einer Holdingstruktur an die Trading-GmbH weitergegeben werden können? Wie sind die familiären Umstände und ist eine GmbH evtl. als „Sparschwein“ interessant? Können Kosten, die andernfalls privat getragen werden müssten, in die GmbH verschoben werden? Und vieles mehr.

Christian Thiele
Christian Thiele

M.A. International Economics

Christian interessiert sich seit dem DotCom-Boom Ende der 1990er für die Börse und nutzt hauptsächlich die Statistik-Programmiersprache R.

2 Kommentare

  1. Hi,

    Habe gerade deinen Rechner genutzt. Nach meinen Recherchen und nach deinem Rechner ist der Vorteil von einem ETF in der Holding sehr sehr gering. Selbst bei einer größeren Summe wie 2.5 Mio ist es wirklich ein kleiner Unterschied.

    • Hallo Benjamin,

      ja, richtig, dein Beispiel ähnelt dem großen Portfolio in Beispiel 2 dieses Beitrags. Die Differenz nach Steuern beträgt hier trotz des hohen Anlagebetrags „nur“ ca. 11.000 € pro Jahr.

      Ob das alleine nun den Aufwand für Einrichtung und Betrieb der GmbH rechtfertigen würde, liegt im Auge des Betrachters. Es bleibt aber dabei, dass ETFs für eine GmbH nicht ideal sind (siehe als Gegenentwurf Beispiel 1 mit einem Fokus auf Einzelaktien, wo der Vorsprung der GmbH doch deutlich ist).

      Was in diesen Rechenbeispielen ausgeblendet wird – was aber sehr substantiell sein kann – ist das Verschieben von Kosten in die GmbH. Geeignet dafür ist, was irgendwie mit der Gewinnerzielungsabsicht zusammenhängen könnte, also alles vom Laptop bis hin zum Dienstwagen. Auf diese Weise kann der Vorsteuergewinn in der GmbH möglicherweise deutlich gedrückt werden, so dass der Vorsprung der GmbH größer ausfällt.

      Ein weiterer Vorteil der GmbH, der so nicht im Rechner berücksichtigt wird, ist die Möglichkeit, Gewinne und Verluste aus unterschiedlichen Anlageklassen, wie z.B. aus Aktien und Termingeschäften, zu verrechnen. Das drückt wiederum den Vorsteuergewinn. Zudem gilt in der GmbH die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte nicht.

      Zusammengefasst: Die deutlichsten Vorteile erzielt die vermögensverwaltende GmbH durch die Anlage in Einzelaktien, durch das Verschieben von Kosten in die GmbH und durch die im Vergleich zum Privatvermögen umfangreicheren Möglichkeiten der Verrechnung von Gewinnen und Verlusten.

      Viele Grüße
      Christian

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert